Diskriminierung per Gesetz

Alexander Hupe

Religion als Auswahlkriterium.

Wir, DIE LINKE sehen mit Sorge die Situation an den sogenannten Bekenntnisschulen.

 

Diskriminierung per Gesetz

Wir reden in aller Öffentlichkeit darüber, dass es nicht sein kann, nicht sein darf, dass Menschen unter Anderem auf Grund ihres Glaubens oder ihrer Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft benachteiligt werden dürfen. Das steht in unserem Grundgesetz und wird in allen Belangen des öffentlichen Lebens (hoffentlich) so gelebt und praktiziert. Dieser Grundsatz gilt in der Arbeitswelt und selbst in Kitas und Schulen wird dieser Grundsatz als selbstverständliches Menschenrecht bereits an unsere Jüngsten vermittelt.

Aber nicht wenn es um den Schulbesuch geht! Hier wird nicht nur den Kindern sondern auch den Familien, den Freunden und auch den Nachbarn der betroffenen Kinder vermittelt, dass sehr wohl Unterschiede gemacht werden wenn man der „falschen“ Religion angehört.

Diese Ungerechtigkeit ist in unserem Schulgesetz NRW verankert! Immer noch! Im Jahr 2021!!! Unfassbar!

Diese Praxis findet leider nicht nur an den Bekenntnisschulen Anwendung, sondern oft auch an z.B. katholischen Kindertagesstätten. Hier werden die Konfession und die Zugehörigkeit zur eigenen Gemeinde über die Notwendigkeit der Aufnahme bei berufstätigen Eltern gestellt. Selbst dann noch, wenn eine Familie mit der gesicherter Betreuung in einer Kita und den daraus resultierenden Chancen am Arbeitsmarkt, aus dem Harz IV Bezug kommen würde.

Sowohl die Aufnahmepraxis an Bekenntnisschulen als auch bei katholischen Kindertagesstätten zeigt, dass es mit der Gleichbehandlung von Menschen oft nicht so gut bestellt ist, wie wir uns das wünschen und wie es unser Grundgesetz suggeriert.

Aber es wird auch deutlich, dass wir dringend eine reale Trennung von Staat und Kirche brauchen.