Versammlungsgesetz NRW stoppen - Grundrechte erhalten
Am 30.10.2021 gingen wir mit ca. 5000 Menschen in Köln gemeinsam gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW auf die Straßen. Nach den zwei Demonstrationen in Düsseldorf, war dies bereits die dritte landesweite Demonstration dieser Art. Der Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Landesregierung ist ein tiefer Einschnitt in die Versammlungsfreiheit und kann als Angriff auf die Demokratie gewertet werden. Durch zahlreiche Punkte, welche teils explizit auf den klimapolitischen, gewerkschaftlichen und antifaschistischen Kampf abzielen und der Polizei den größtmöglichen Ermessensspielraum einräumen, werden Veranstaltungen teils erschwert, teils unmöglich gemacht.
Die Demonstrierenden können sich künftig vermehrt auf Einschüchterung einstellen. So soll die Polizei künftig frei entscheiden, ob sie Kontrollstellen, an denen es zu Durchsuchung, Identitätsfeststellung und Teilnahmeverboten kommen kann, einrichtet oder sogar die gesamte Versammlung mit Bild und Videoaufnahmen aufzeichnet. Bereits 1983 sah das Bundesverfassungsgericht hierin einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Existenz solcher Möglichkeiten soll die Teilnehmenden abschrecken. Eine Bevölkerung die ihre Anliegen nicht ohne Bedenken auf die Straße tragen kann, empfinden wir als demokratiefeindlich. Einschüchterungs- und Abschreckungsmaßnahmen können wir als LINKE nicht tolerieren.
Das "Militanzverbot" besagt, dass eine Versammlung weder "Gewaltbereitschaft" vermitteln, noch "einschüchternd" wirken darf. Des weiteren sind einheitliche Kleidungstücke, wie es in gewissen Gruppierungen der Klimabewegung und bei Gewerkschaftsstreiks üblich ist, künftig nach "Uniformitätsgesetz" untersagt. Es steht außer Frage, dass Proteste stets friedlich ablaufen müssen. Die Gefahr, dass dieser Abschnitt missbraucht wird um politisch unliebsame Versammlungen möglichst schnell zu beenden oder gar zu verbieten ist bei diesem Entwurf auf Grund des riesigen Ermessensspielraums seitens der Polizei jedoch zu groß.
Durch das "Störungsverbot", welches verhindern soll, dass angemeldete Veranstaltungen gestört, behindert oder vereitelt werden, wird den politischen Rechtsaußen die Straße geräumt. Schon die Androhung einer Gegenveranstaltung soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe versehen werden. Für den antifaschistischen Widerstand, wie man ihn in den letzten Jahren auch im Kreis Borken häufiger beobachten konnte, ist dies ein Tiefschlag. Wir verstehen diesen Teil des geplanten Versammlungsgesetzes als Sieg der Antidemokraten.
Landesweit gehen Tausende von Menschen gegen das geplante Versammlungsgesetz auf die Straßen. Diskussionszündstoff lieferte vor allem die Demonstration in Düsseldorf vom 26.06.2021, bei der es zu einem massiven Polizeieinsatz kam. Gerade dieser Polizeieinsatz zeigt, dass das Versammlungsgesetz NRW in seiner Gänze nicht notwendig ist. Ganze fünf Stunden wurden friedliche Demonstranten bei über 30°C in der Düsseldorfer Innenstadt eingekesselt, ohne Wasser, ohne sanitäre Anlagen, ohne Möglichkeit das Gelände zu verlassen. Der eigenen Bevölkerung solch eine Härte entgegenzubringen ist untragbar!
Erst der unrechtmäßige Polizeieinsatz im Hambacher Forst, dann der überzogene Polizeieinsatz in Düsseldorf. Innenminister Herbert Reul trägt, als Oberhaupt der Polizei NRW, für diese schwarzen Tage der nordrhein-westfälischen Demokratie, in dem die gesammelten Möglichkeiten der Staatsgewalt demonstriert wurden die volle Verantwortung. Daraus sollte er nun die notwendigen Konsequenzen ziehen und endlich zurücktreten. Sein demokratiefeindliches Versammlungsgesetz nimmt er am besten mit in den Ruhestand!